Über uns

Mit der Gründung des Kantons blieben die ursprünglichen Bürgergemeinden als Ortsbürgergemeinden erhalten und deren Existenz verfassungsmässig garantiert.

Ortsbürgergemeinde Altenrhein – die öffentlich rechtliche Körperschaft

Ortsgemeinden sind nach der Verfassung des Kantons St.Gallen selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäss Gemeindeordnung vom März 2007 organisiert sich die Ortsgemeinde Altenrhein als Gemeinde mit Bürgerversammlung. Oberstes Organ ist die Bürgerschaft. Diese besteht aus den in der Politischen Gemeinde wohnhaften stimmberechtigten Ortsbürgerinnen und Ortsbürger.
Die Organe sind die Bürgerschaft, der Verwaltungsrat und die Geschäftsprüfungs-kommission. Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan und wird zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission an der Urne gewählt. Der Rat besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und vier weiteren Mitgliedern. In die GPK werden drei Mitglieder gewählt. Die Ortsgemeinde erfüllt mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Ihre Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute.

Bürgerversammlung

Alljährlich im März legt der Verwaltungsrat Rechenschaft ab über das vergangene Rechnungsjahr und stellt den Voranschlag für das neue Jahr vor. Die Abstimmungen über die Rechnung, Sachgeschäfte, Anträge des Verwaltungsrates oder aus der Versammlung erfolgen offen. In demokratischer Art werden an diesem Abend Fragen gestellt, Anregungen eingebracht und Probleme unseres Dorfes diskutiert.